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Hardware mieten statt kaufen

AGB

§1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ab dem 01.05.2023 für die Leistungen von Maleo Events – im folgenden Anbieter genannt. Diese AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit Ihnen (nachfolgend Auftraggeber). Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrages, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

§2 Rechtliches

Alle Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind deutschem Recht unterworfen. Je nach Vereinbarung und Leistung des Anbieters sind dies Kaufverträge, Mietverträge oder Werk/Dienstverträge.

§3 Verträge

Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit der Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung wird der Vertrag rechtskräftig. Spätestens mit der Erbringung der Leistung oder Lieferung ist der Vertrag als rechtkräftig zu betrachten. Alle Angaben im Mietkatalog sind ohne Gewähr. Technische Änderungen vorbehalten.

§4 Pflichten des Anbieters

Erteilte Aufträge werden vom Anbieter nach den ihm bekannten technischen Vorgaben und Informationen und gesetzlichen Regeln ausgeführt. Jegliche Informationen seitens des Auftraggebers werden vertraulich behandelt (siehe Datenschutzerklärung unter maleo-events.de). Temporär überlassene Unterlagen werden dem Auftraggeber nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben. Bei Kauf- oder Mietverträgen wird die Mangelfreiheit nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Produkthaftung zugesichert.

Bei Stellung von Personal des Anbieters fungieren die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen des Anbieters und unterliegen denselben, bereits genannten Pflichten. Ausstattung, die für die Erfüllung des Auftrags von Nöten sind, werden vom Anbieter zur Verfügung gestellt.

§5 Pflichten des Auftraggebers bei Veranstaltungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich alle für die Ausführung des Auftrags in vereinbartem Umfang und Zeit notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere betroffen sind: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Fluchtund Rettungswege, Bühnen-, Beschallungs- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Diese Aufzählung ist lediglich beispielhaft und nicht abschließend.
Sollte sich während der Planungs- oder Durchführungsphase ein Informationsdefizit bemerkbar machen, wendet sich der Anbieter an den Auftraggeber, um das Defizit auszugleichen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Aufklärung über Risiken und Gefahren am Einsatzort, bevor die Arbeit aufgenommen wird. Der Anbieter haftet nicht für Material, welches der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sollten Mängel vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Die gegenseitige Gefährdung und Behinderung verschiedener Gewerke muss von Seiten des Auftraggebers und Anbieters verhindert werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Vorschriften der jeweiligen
Berufsgenossenschaft. Der Anbieter lehnt die Haftung für ihm unbekanntes Personal ab.

§6 Pflichten des Auftraggebers bei Vermietungen

Der Anbieter stellt dem Auftraggeber, für einen bestimmten, der Vereinbarung unterliegendem Zeitraum, mangelfreie Ware zur Verfügung. Sollte die Ware nicht am Tag nach Ende des Mietzeitraums im Lager zurückgegeben werden und der Auftraggeber somit in Verzug geraten, wird für jeden angefangenen Tag die Tages- oder Stückpauschale zusätzlich als Verzugsschaden in Rechnung gestellt. Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware inkl. sämtlicher Zubehörteile ebenfalls in mangelfreiem Zustand zurückzugeben. Sollten Mängel vorliegen, so muss der Auftraggeber diese dem Anbieter unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und/oder Verlust des zur Verfügung gestellten Materials im vollen Umfang. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, durch unsachgemäße Bedienung des Auftraggebers oder
dessen Beauftragte entstanden sind.

Die Mietobjekte sind nicht versichert, der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung. Mit der Unterschrift des Lieferscheins / Mietvertrages erkennt der Auftraggeber unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsgültig an.

§7 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung wir dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Der genaue Leistungsnachweis wird nach Beendigung des Auftrags in der Rechnung dargestellt. Wird von Seiten des Auftraggebers kein Einspruch innerhalb von 5 Tagen eingelegt, ist er beweispflichtig für seine Beanstandungen.

Soweit Maleo Events Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsschluss im Auftrag des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen und Hotelzimmern, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Fluggesellschaften und weiteren Erfüllungsgehilfen. Mit der Bestätigung des Vertrages erteilt der Auftraggeber den entsprechenden Auftrag.

Die Angebotsunterlagen von Maleo Events, insbesondere deren Inhalte stehen im Eigentum von Maleo Events und dürfen durch den Auftraggeber in keiner Weise genutzt, vervielfältigt oder weitergegeben werden. Alle Leistungen von Maleo Events (Ideen, Konzepte, Organisation, etc.), auch einzelne Teile daraus bleiben im Eigentum der Firma. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht, für die Dauer der Veranstaltung die Leistungen von Maleo Events nutzen. Der Auftraggeber darf Änderungen an Leistungen der Maleo Events nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Maleo Events und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, mit Zustimmung des Urhebers vornehmen

§8 Abnahme

Im Falle eines Werkvertrages wird die Leistung durch den Auftraggeber vor Ort abgenommen. Geringfügige Mängel führen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern werden zeitnah behoben. Mängel, welche sich aus der bereits abgenommenen Leistung ergeben, können nachträglich nicht beanstandet werden. Ausgenommen sind Mängel aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§9 Preise und Zahlung

Es gelten die Preise pro Stück/Einheit/Dienstleistung ab dem Lager in Heidesheim am Rhein. Die Preise, mündlich und schriftlich kommuniziert, sind, falls nicht anders gekennzeichnet, in Nettopreisen angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in entsprechender Höhe erhoben. Irrtümer, Preisänderungen und Druckfehler sind vorbehalten.

Wenn eine Lieferung vereinbart ist, erfolgt diese grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ausschließlich auf das angegebene Konto. Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, vorbehalten.

§10 Stornierungen

Bei Vermietungen gelten folgende Stornogebühren:

  • 10 – 30 Tage vor Auftragsbeginn: 25%
  • 4 -10 Tage vor Auftragsbeginn: 50%
  • 3 Tag vor Auftragsbeginn: 100%
  • Bei Veranstaltungen gelten folgende Stornogebühren:
  • mehr als 30 Tage vor Auftragsbeginn: 25%
  • 16 – 30 Tage vor Auftragsbeginn: 50%
  • 11 – 15 Tage vor Auftragsbeginn: 75%
  • Ab 10 Tage vor Auftragsbeginn: 100%

Entstehen Maleo Events auf Grund der Stornierung des Auftraggebers Stornokosten gegenüber Dritten, trägt diese der Auftraggeber im vollen Umfang. Sofern eine Stornierung aufgrund von Umständen höherer Gewalt erfolgt, wie z.B. Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Umweltkatastrophen wie z.B. Sturm, Flut, Feuer, die bei Abschluss des Auftrags nicht absehbar waren, verbleibt es bei der Zahlungspflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt dann verpflichtet, statt der Stornierungskosten die tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen anteilig zu bezahlen.

§11 Haftung und Verjährung

Der Anbieter haftet im Rahmen der auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Dies gilt insbesondere für Planungs- und Beratungsfehler und für Schäden bei Dritten, auf die sich der Schutzbereich des Auftrags erstreckt. Grundsätzlich ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt, dies gilt auch im Rahmen von Miet- und Kaufverträgen. Sollte der Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Auftrag nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht des Anbieters entsteht. Der Aufraggeber verpflichtet sich den Anbieter über die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich
hohen Schadens hinzuweisen.

Alle sonstigen Ansprüche gegen Maleo Events verjähren grundsätzlich in weniger als einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (Verstoß gegen § 309 Nr. 8 Buchstabe b), Buchstaben ff) BGB).

§12 Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich ob sie von der Agentur selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

Für die Anmietung werden folgende Daten aufgenommen und gespeichert: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land, Telefonnummer, (Festnetz/Mobil), Mail Adresse und die Personalausweisnummer. Maleo Events behält sich vor eine Kopie des Personalausweises vorzunehmen und nach Anmietung diese Kopie wieder zu vernichten.

Der Auftraggeber kann die Löschung seiner Daten jederzeit veranlassen, sofern keine laufende und aktive Anmietung vorliegt. Der Anbieter speichert die Daten, um bei späteren Anmietungen die Daten nicht erneut erfassen zu müssen.

§13 Salvatorische Klausel + Schlussbestimmungen

Maleo Events behält sich das Recht vor, Änderungen an unserer Website, der Datenschutzerklärung sowie dieser AGB jederzeit, ohne Bekanntgabe, vorzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Anstelle der unwirksamen Vorschriften treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wählen Sie aus unserem vielfältigen Mietpark das Equipment, das Sie für Ihr Event benötigen und senden Sie und eine unverbindliche MIet-Anfrage. Mit Maleo Events wird Ihre Veranstaltung oder Ihr individueller Messeauftritt zum Erfolg.

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